📜 MERKBLATT – NICHTÜBERTRAGUNG VON VERWANDTEN SCHUTZRECHTEN UND KEINE LEGITIMATION DEUTSCHER VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN (Z. B. GEMA, GVL)
🎶 Identität und Eigenschaft
Die Plattform FreeSongs.gr vertreibt ausschließlich eigene Musikproduktionen und Werke. Alle Urheber-, Leistungsschutz- und Verlagsrechte liegen vollständig bei uns – dem Plattformbetreiber. Die Kontrolle der Rechteverwertung erfolgt ausschließlich durch uns.
⚖️ Rechtsvermutung des Rechteinhabers – Artikel 10, Gesetz 2121/1993 (GR)
Nach griechischem Recht (Gesetz 2121/1993, Artikel 10) gilt der auf dem Tonträger genannte Name als rechtmäßiger Inhaber der Schutzrechte. Alle Werke enthalten ordnungsgemäße Hinweise auf deren Rechtmäßigkeit.
🚫 Keine Übertragung und keine Bevollmächtigung an Verwertungsgesellschaften
Es wird ausdrücklich erklärt, dass keine Rechte an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, GVL oder andere in Deutschland tätige Verwertungseinrichtungen übertragen oder bevollmächtigt wurden. Es besteht keine rechtliche Autorisierung zur Wahrnehmung, Vertretung oder Vergütungserhebung durch solche Organisationen.
📜 Europäisches & Deutsches Recht – Selbstverwaltung der Rechte
Gemäß der EU-Richtlinie 2014/26/EU sowie §§6 und 11 Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Verbindung mit §705 BGB (Gesellschaftsvertrag) haben Rechteinhaber das Recht auf freie Entscheidung, ob sie ihre Rechte selbst verwalten oder einer Verwertungsgesellschaft übertragen. Ohne explizite und freiwillige Übertragung sind solche Organisationen nicht vertretungsberechtigt.
🌍 Römisches Übereinkommen (1961) – Keine gleichzeitige Veröffentlichung in der EU
Die Erstveröffentlichung unserer Werke erfolgt ausschließlich in den USA. Eine Verfügbarkeit in der EU besteht mit über 60 Tagen Verzögerung – nur über passwortgeschützte Bereiche – und erfüllt daher nicht die Bedingungen des Römischen Übereinkommens für gleichzeitige Veröffentlichung.
💼 GEMA-Anspruch auf Vergütung
Die GEMA kann gemäß Deutschem Recht nur dann eine Vergütung verlangen, wenn sie bevollmächtigt wurde.
- Wir haben keine Vollmacht erteilt.
- Es wurde kein Betrag über kollektive oder individuelle Rechtewahrnehmung eingezogen.
- Ohne Vollmacht ist jede Forderung rechtlich unwirksam.
🔔 Information für Nutzer & Unternehmen
Unternehmen, die Musik von FreeSongs.gr verwenden, sind nicht verpflichtet, Zahlungen an GEMA, GVL oder andere Verwertungsgesellschaften zu leisten, da es keine Rechteübertragung gibt. Die Musik ist vollständig GEMA-frei und unterliegt unserer eigenen Verwaltung.
⚠️ Schlussbemerkung
Jede Forderung einer Verwertungsgesellschaft ohne schriftlich nachgewiesene Bevollmächtigung ist rechtswidrig und verletzt sowohl das Selbstverfügungsrecht des Rechteinhabers als auch nationales und EU-Recht.
Alle rechtlichen Schritte bleiben vorbehalten – insbesondere bei unberechtigter Forderung, Täuschung oder Rufschädigung gegenüber unseren Kunden.